Das neue Gebäudeenergiegesetz – Konsequenzen für den Mauerwerksbau

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Was ändert sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz, das seit November letzten Jahres u.a. die Energieeinsparverordnung abgelöst hat? Der Architekt und Bauphysiker Stefan Horschler stellt die neuen Anforderungen und ihre Auswirkungen für die Praxis vor.
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Format
Online-Live-Fortbildung mit Frage- und Antwortmöglichkeiten
Programm
Seit November 2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ kurz GEG in Kraft. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz inklusive der Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt.
Mit dem neuen Gesetz bleibt der bisherige energetische Stand erhalten, gestalterische Spielräume vergrößern sich punktuell und teilweise werden auch die Berechnungen erleichtert.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
- Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
- Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
- Konkretisierung zum Mindestwärmeschutz und weitere Neuerungen zur DIN 4108 (DIN 4108-4, DIN 4108 Bbl 2) – Auswirkungen für Planung- und Ausführung
- Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
- neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen: Was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
Die Online-Fortbildungen sind bundesweit bei allen Architekten- und Ingenieurkammern gemäß der jeweils gültigen Fortbildungsordnung akkreditiert, sofern Online-Weiterbildung anerkannt wird und Fortbildungsordnungen in den jeweiligen Bundesländern bestehen.
Akkreditierungen der Ingenieurkammern
Akkreditierungen der Architektenkammern
Fortbildungspunkte & Voraussetzungen
Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung zur Vergabe von Fortbildungspunkten muss die teilnehmende Person nachweislich an der Online-Live-Fortbildung teilgenommen haben. Zum Nachweis werden im Verlauf der Online-Fortbildung zwei kurze Umfragen eingespielt, die von Ihnen in einem bestimmten Zeitfenster beantwortet werden müssen. Die Umfragen dienen lediglich zur Abfrage der Teilnahme und werden nicht weiter ausgewertet oder verwendet. Nur wenn an beiden Umfragen teilgenommen wurde, wird die Teilnahme durch die Ingenieur- und Architektenkammern anerkannt.
Referent

Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler
Stefan Horschler ist Inhaber des Büros für Bauphysik in Hannover und hat die Bundesarchitektenkammer bei ihrer Stellungnahme zum GEG-Entwurf unterstützt. Der Experte und Berater für Feuchte- und Wärmeschutz gibt bundesweit Fortbildungsveranstaltungen für Ingenieur-, Architekten- und Handwerkskammern sowie für die Industrie.