HOAI – wer sich auskennt, hat Recht

€42,00
Mit der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben alle Architekturschaffenden unterschiedliche Optionen ihr Honorar vorab zu verhandeln. Kennen Sie Ihre Optionen? Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Andreas Fligg, bespricht mit Ihnen aktuelle Vertragsoptionen und zeigt Ihnen den richtigen Umgang mit der HOAI, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Nächste Online-Fortbildung in:
Preishinweis
Wir weisen unsere Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) aus. Der Netto-Preis bleibt für Sie (gerundet) weiterhin bei 35 Euro.
Format
Online-Live-Fortbildung mit Frage- und Antwortmöglichkeiten
Programm
Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) seit mehr als vier Jahren den Vertrag der Architekten und Ingenieure unter dem Architekten-/ Ingenieurvertragsrecht regelt? Mit den darin festgehaltenen Gesetzen sind wichtige Punkte klargestellt, wie zum Beispiel der Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn der Bauherr Planungsänderungen anordnet oder was der Architekt oder Ingenieur vor Vertragsabschluss leisten muss.
Die HOAI 2021 regelt das Honorarrecht insoweit neu, dass die Parteien die HOAI vereinbaren können, aber nicht müssen. So kann der Bauherr auch ein Honorar aushandeln, das „außerhalb“ der HOAI liegt, beispielsweise ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar. Dabei zwingt die HOAI 2021 den Architekten oder Ingenieur, seine Honorarvereinbarungen mit dem Bauherrn in einer bestimmten Form, mindestens der Textform oder besser noch schriftlich formal zu vereinbaren. Und wie das effizient und zufriedenstellend durchgeführt werden kann, wird Thema der Online-Fortbildung sein.
Folgende Inhalte, Tipps und Hilfestellungen werden Ihnen praxisbezogen mitgegeben:
- gängige Vertragstypen verständlich und nachvollziehbar durchdenken
- das Vergütungssystem der HOAI unter Bezugnahme auf die betroffenen Anwenderkreise und den Leistungsumfang kennen
- Herausarbeitung von Honorargrundlagen wie Honorarzone, Honorarsatz und insbesondere anrechenbare Kosten
In diesem Webinar geht es darum, Ihnen aus erster Hand fundiertes Wissen zu vermitteln, damit Sie Ihre Honorarverhandlungen souverän leiten können. Erhalten Sie praxisrelevante Tipps, um zu Ihrem Recht und Ihrem Geld zu kommen.
“Der richtige Umgang mit der HOAI führt zu einem angemessenen Honorar.”
Rechtsanwalt Andreas Fligg
Dieses Seminar richtet sich an Architekt:innen und Bauingenieur:innen, die Honorarverhandlungen führen dürfen und mit ihren Bauherr:innen vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit vereinbaren müssen.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre rechtlichen Vertragsoptionen und bekommen praxisrelevante Tipps an die Hand, die Sie in Ihrer Kommunikation verwenden können.
Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
Die Online-Fortbildungen sind bundesweit bei allen Architekten- und Ingenieurkammern gemäß der jeweils gültigen Fortbildungsordnung akkreditiert, sofern Online-Weiterbildung anerkannt wird und Fortbildungsordnungen in den jeweiligen Bundesländern bestehen.
Akkreditierungen der Ingenieurkammern
Akkreditierungen der Architektenkammern
Fortbildungspunkte & Voraussetzungen
Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung zur Vergabe von Fortbildungspunkten muss die teilnehmende Person nachweislich an der Online-Live-Fortbildung teilgenommen haben. Zum Nachweis werden im Verlauf der Online-Fortbildung zwei kurze Umfragen eingespielt, die von Ihnen in einem bestimmten Zeitfenster beantwortet werden müssen. Die Umfragen dienen lediglich zur Abfrage der Teilnahme und werden nicht weiter ausgewertet oder verwendet. Nur wenn an beiden Umfragen teilgenommen wurde, wird die Teilnahme durch die Ingenieur- und Architektenkammern anerkannt.
Referent:in

Rechtsanwalt Andreas Fligg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Der Rechtsanwalt Dipl. Ing. (FH) Andreas Fligg (Anwaltspartnerschaft von Appen,
Prof. Dr. Fischer, Prof. Schonebeck mbB) ist Lehrbeauftragter an der Jade Hochschule, Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth im Fachbereich Bauwesen und Geoinformation, Fachgebiete öffentliches und privates Baurecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht. Außerdem ist Herr Fligg Teilnehmer im Arbeitskreis Baurecht des Anwaltsvereins Oldenburg und Mitglied in der Ingenieurkammer Niedersachsen.